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Allgemeine Abonnementsbedingungen

Version 2026-10

Dienst Traxxbox — Hintergrundmusik und -video für Unternehmen. PDF herunterladen (Französisch)

Art. 1 Gegenstand und Geltungsbereich

1.1 Diese allgemeinen Bedingungen (nachfolgend «AAB») regeln die Beziehungen zwischen der iTekk Sàrl, Rue du Stand 51, 1204 Genf (nachfolgend «iTekk») und ihren Kunden für den Dienst Traxxbox, der früher unter den Marken Skuizz Box und MuzzicBox vertrieben wurde.

1.2 Der Dienst Traxxbox richtet sich ausschliesslich an Unternehmen (Geschäfte, öffentliche Betriebe, Firmen und Institutionen) für die Hintergrundbeschallung ihrer Räumlichkeiten.

1.3 Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: (i) der Abonnementsvertrag und seine allfälligen Anhänge, (ii) diese AAB. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, ausser iTekk hat sie schriftlich akzeptiert.

Art. 2 Begriffe

2.1 Kunde: die natürliche oder juristische Person, die mit iTekk einen Abonnementsvertrag abschliesst und die Programme nutzt.

2.2 Drittzahler: jede natürliche oder juristische Person, die, ohne die Programme zu nutzen, sich verpflichtet, die aus dem Vertrag geschuldeten Beträge allein oder solidarisch mit dem Kunden zu bezahlen.

2.3 Programme: die Audio- und, je nach gewähltem Angebot, Videoprogramme, die iTekk unter der Marke Traxxbox produziert und fortlaufend über das Internet verbreitet (nachfolgend das «Programmpaket»).

2.4 Player: das Gerät oder die App für den Empfang der Programme (insbesondere ein Netzwerkplayer vom Typ Barix oder die Traxx-App).

2.5 Betrieb: die im Abonnementsvertrag bezeichneten Räumlichkeiten, in denen die Programme abgespielt werden.

Art. 3 Vertragsabschluss

3.1 Der Vertrag kommt durch die Unterzeichnung des Abonnementsvertrags durch den Kunden und durch iTekk zustande, im Original, per elektronischer Signatur oder durch Online-Annahme des Angebots auf traxxbox.com. Mit der Unterzeichnung des Vertrags werden diese AAB akzeptiert.

3.2 Sofern nichts anderes angegeben ist, gilt jeder Unterzeichnende als im Namen und auf Rechnung des Kunden handelnd und als befugt, diesen zu verpflichten.

Art. 4 Leistungen

4.1 iTekk stellt dem Kunden ein oder mehrere lineare Programme zur Verfügung, die iTekk nach dem vereinbarten Musikprofil zusammenstellt und programmiert. Der Dienst ist kein On-Demand-Dienst: Der Kunde wählt die abgespielten Titel nicht aus.

4.2 Je nach Angebot und gewählten Optionen kann der Dienst insbesondere umfassen: die automatische Zeitsteuerung (Timer), ein Sound Branding, personalisierte Jingles oder Durchsagen, einen Videokanal, mehrere Beschallungszonen sowie Support (Hotline) per Chat und/oder Telefon.

4.3 Das Programm wird von iTekk frei gestaltet, wobei die vom Kunden geäusserten Stilwünsche in angemessenem Umfang berücksichtigt werden. Der Kunde kann nicht verlangen, dass ein bestimmter Titel oder Künstler gespielt wird.

4.4 iTekk kann das Programmpaket weiterentwickeln, erweitern oder reduzieren. Jede wesentliche Änderung, welche die abonnierten Leistungen verringert, wird dem Kunden mindestens 30 Tage im Voraus angekündigt; der Kunde kann den Vertrag dann auf den Zeitpunkt der Änderung kündigen.

Art. 5 Ausrüstung, Installation und Material

5.1 Um die Programme zu empfangen, benötigt der Kunde auf eigene Kosten eine stabile Breitband-Internetverbindung, eine Beschallungsanlage (Verstärker, Lautsprecher) und für die Videooptionen einen geeigneten Bildschirm.

5.2 Je nach Vertrag wird der Player (a) von iTekk zur Verfügung gestellt und ist im Abonnement inbegriffen, (b) für eine Testphase gemäss Leihvertrag ausgeliehen oder (c) dem Kunden gemäss Kaufvertrag verkauft.

5.3 Das zur Verfügung gestellte Material bleibt Eigentum von iTekk. Der Kunde geht sorgfältig damit um, öffnet und verändert es nicht und entfernt es nicht ohne Zustimmung aus dem Betrieb. Bei Vertragsende gibt er es innert 30 Tagen vollständig und in gutem Zustand zurück; andernfalls wird ihm der im Vertrag angegebene Ersatzwert in Rechnung gestellt.

5.4 Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des zur Verfügung gestellten Materials, ausgenommen normale Abnutzung und Herstellungsfehler, gehen zulasten des Kunden.

5.5 Von iTekk verkauftes Material hat ab Lieferung 12 Monate Garantie auf Herstellungs- und Materialfehler, gemäss den Bedingungen des Kaufvertrags. Ausserhalb der Garantie werden Reparaturen nach den Tarifen von iTekk verrechnet.

5.6 Die Installation vor Ort wird gemäss Vertrag verrechnet. iTekk ist nicht verantwortlich für die Elektroinstallation, das Informatiknetz oder die Beschallungsanlage des Kunden.

Art. 6 Dauer, Verlängerung und ordentliche Kündigung

6.1 Der Vertrag wird für die im Abonnementsvertrag angegebene Mindestdauer (12, 24 oder 36 Monate) ab dem Datum der Aktivierung der Programme abgeschlossen.

6.2 Sofern iTekk nicht mindestens drei Monate vor Ablauf eine Kündigung erhält, verlängert sich der Vertrag stillschweigend um jeweils weitere 12 Monate.

6.3 Die Kündigung muss vom Kunden oder vom Drittzahler schriftlich mitgeteilt werden, per Einschreiben oder per E-Mail, deren Empfang iTekk bestätigt. Aus einer Kündigung durch den Drittzahler kann der Kunde keine Ansprüche gegenüber iTekk ableiten.

Art. 7 Preise und Preisanpassungen

7.1 Die Preise für Abonnement, Optionen und Zusatzleistungen sind im Abonnementsvertrag festgelegt. Sie verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), exklusive MWST; die MWST wird zum geltenden gesetzlichen Satz zusätzlich verrechnet.

7.2 iTekk kann ihre Preise anpassen. Der Kunde wird mindestens zwei Monate vor Inkrafttreten des neuen Tarifs schriftlich (auch per E-Mail) informiert. Bei einer Erhöhung kann er den Vertrag schriftlich auf das Datum des Inkrafttretens kündigen; geht bis spätestens zwei Wochen vor diesem Datum keine Kündigung ein, gilt der neue Tarif als akzeptiert.

7.3 Änderungen des MWST-Satzes oder anderer gesetzlicher Abgaben werden ohne Vorankündigung weitergegeben und berechtigen nicht zur Kündigung.

Art. 8 Rechnungsstellung und Zahlung

8.1 Das Abonnement ist im Voraus zahlbar, in der gewählten Periodizität: monatlich (nur Angebot Basic, per automatischer Kartenbelastung) oder jährlich. Die Tarife sowie die Rabatte für Laufzeit und jährliche Zahlung sind im Abonnementsvertrag angegeben und auf traxxbox.com veröffentlicht.

8.2 Bei den Angeboten Basic und Pro sind die Aktivierungsgebühr und die Bereitstellung des Players kostenlos, sofern im Vertrag nichts anderes vermerkt ist; der Player bleibt Eigentum von iTekk (Art. 5). Die erste Rechnung oder Belastung umfasst die erste Abonnementsperiode sowie gegebenenfalls die Installation und den Preis des gekauften Materials.

8.3 Die Zahlung erfolgt online per Karte über unseren Zahlungsdienstleister oder, bei jährlicher Zahlung, auf Rechnung zahlbar innert 30 Tagen netto per QR-Rechnung oder Banküberweisung. Für jede Zahlung wird eine Quittung ausgestellt. Die Preise verstehen sich exklusive MWST (Art. 7.1).

8.4 Bei Zahlungsverzug gerät der Kunde mit Ablauf der Frist ohne weitere Mahnung in Verzug. Ab der zweiten Mahnung können pauschale Mahngebühren von CHF 50.– sowie ein Verzugszins von 5 % pro Jahr (Art. 104 OR) verrechnet werden.

8.5 Jede Reaktivierung des Dienstes nach einer Sperrung oder Kündigung wegen Pflichtverletzung des Kunden wird mit CHF 50.– exkl. MWST verrechnet.

8.6 Der Kunde oder der im Vertrag bezeichnete Drittzahler ist allein für die Bezahlung aller verrechneten Beträge verantwortlich. Vorbehaltlich der Zahlungspflicht des Drittzahlers haftet der Kunde für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.

Art. 9 Verfügbarkeit, Wartung und Support

9.1 iTekk setzt die angemessenerweise erforderlichen Mittel ein, um die Kontinuität der Programme sicherzustellen (Sorgfaltspflicht). Kurze Unterbrüche wegen Wartung, Updates oder Dritter lassen sich nicht ganz ausschliessen; geplante Wartungen werden nach Möglichkeit ausserhalb der üblichen Öffnungszeiten durchgeführt.

9.2 Der Support erfolgt gemäss abonniertem Angebot (Chat und/oder Telefon) an den auf traxxbox.com angegebenen Arbeitstagen und -zeiten.

9.3 Sind die Programme durch Verschulden von iTekk länger als 72 aufeinanderfolgende Stunden nicht verfügbar, ausser bei höherer Gewalt, hat der Kunde auf schriftliches Gesuch innert 30 Tagen Anspruch auf eine Reduktion des Abonnements im Verhältnis zur Dauer des Unterbruchs, unter Ausschluss weiterer Ansprüche.

Art. 10 Haftung

10.1 iTekk haftet insbesondere nicht für:

10.2 Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung von iTekk auf nachgewiesene direkte Schäden beschränkt und auf den Betrag des Abonnements begrenzt, den der Kunde für die letzten 12 Monate bezahlt hat. Jede Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden, insbesondere Umsatz- oder Gewinnausfall, ist ausgeschlossen. Vorbehalten bleibt die Haftung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit (Art. 100 OR).

10.3 Höhere Gewalt (Naturkatastrophen, Pandemien, Konflikte, Cyberangriffe, allgemeine Netzausfälle, behördliche Entscheide usw.) befreit iTekk für die Dauer der Verhinderung von ihren Pflichten.

Art. 11 Pflichten des Kunden

11.1 Der Kunde nutzt den Dienst gemäss Vertrag und diesen AAB, ausschliesslich im bezeichneten Betrieb und zur Hintergrundbeschallung.

11.2 Er unterlässt jede missbräuchliche oder betrügerische Nutzung, insbesondere: die Programme weiterzuleiten, weiterzuverbreiten, aufzunehmen, zu kopieren oder Dritten oder anderen Standorten zur Verfügung zu stellen, seine Zugangsdaten oder die Adressen der Streams Dritten mitzuteilen oder technische Schutzmassnahmen zu umgehen.

11.3 Der Kunde informiert iTekk umgehend über jede Änderung von Firmenname, Adresse, Betrieb oder Rechnungsangaben.

11.4 Der Vertrag ist persönlich. Der Kunde darf ihn ohne schriftliche Zustimmung von iTekk weder abtreten noch dessen Nutzen auf Dritte übertragen, insbesondere bei einer Geschäftsübergabe.

Art. 12 Urheberrecht und verwandte Schutzrechte

12.1 Die Programme und ihre Bestandteile (Werke, Aufnahmen, Titel, Marken, Logos, Texte, Bilder, Sound Branding) sind geschützt. Alle Rechte sind iTekk oder den jeweiligen Rechteinhabern vorbehalten.

12.2 Die öffentliche Wiedergabe der Programme im Betrieb (Hintergrundmusik oder -fernsehen) untersteht dem Bundesgesetz über das Urheberrecht (URG). Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, die entsprechende Erlaubnis einzuholen und die geschuldeten Vergütungen zu bezahlen, grundsätzlich an die SUISA nach dem Gemeinsamen Tarif 3a (GT 3a), wobei die SUISA für alle betroffenen Verwertungsgesellschaften handelt. Das Traxxbox-Abonnement ersetzt diese Lizenz nicht.

12.3 iTekk bezahlt die Rechte, die sie als Verbreiterin der Programme schuldet.

12.4 Der Kunde hält iTekk, ihre Organe und Mitarbeitenden für alle Folgen, Forderungen, Schäden oder Kosten (einschliesslich Gerichts- und Anwaltskosten), die sich aus der Nichteinhaltung des URG durch den Kunden ergeben, vollständig schadlos.

Art. 13 Sperrung des Dienstes

13.1 iTekk kann den Zugang zu den Programmen, wenn es die Umstände erlauben nach vorgängiger Warnung per E-Mail, ohne Entschädigung für den Kunden sperren bei:

13.2 Die Sperrung unterbricht die Pflicht zur Bezahlung des Abonnements nicht.

Art. 14 Ausserordentliche Kündigung

14.1 Bei schwerer Vertragsverletzung durch eine Partei kann die andere Partei den Vertrag fristlos kündigen, wenn die Verletzung nicht innert 7 Arbeitstagen nach schriftlicher Mahnung behoben ist.

14.2 iTekk kann den Vertrag zudem fristlos kündigen bei Konkurs, Nachlassstundung oder Geschäftsaufgabe des Kunden.

14.3 Bei einer vom Kunden zu vertretenden Kündigung werden die bis zum ordentlichen Vertragsende geschuldeten Beträge sofort fällig, unter Vorbehalt weiteren Schadenersatzes. Für die Rückgabe des Materials gilt Artikel 5.3.

Art. 15 Datenschutz

15.1 iTekk bearbeitet die Personendaten des Kunden und seiner Ansprechpersonen gemäss dem Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG), ausschliesslich zur Vertragserfüllung, Rechnungsstellung, für den Support, die technische Überwachung des Dienstes und die Kundenbeziehung.

15.2 iTekk kann Auftragsbearbeiter beiziehen (Hosting, Verbreitung der Streams, Rechnungsstellung, CRM), grundsätzlich mit Sitz in der Schweiz oder im Europäischen Wirtschaftsraum und an Vertraulichkeitspflichten gebunden. Technische Wiedergabedaten (Status des Players, IP-Adresse, Hörstatistiken) werden zur Sicherstellung und Verbesserung des Dienstes verwendet.

15.3 Einzelheiten finden sich in der auf traxxbox.com veröffentlichten Datenschutzerklärung.

Art. 16 Mitteilungen und Form

16.1 Mitteilungen zwischen den Parteien können per E-Mail an die im Vertrag angegebenen Adressen erfolgen, sofern diese AAB nichts anderes vorsehen.

16.2 Jede Vertragsänderung bedarf der Schriftform; die elektronische Signatur und von beiden Parteien bestätigte E-Mails gelten als Schriftform.

Art. 17 Änderung der AAB

17.1 iTekk kann diese AAB ändern. Die Änderungen werden dem Kunden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten mitgeteilt. Sind sie für den Kunden nachteilig, kann er den Vertrag schriftlich auf das Datum des Inkrafttretens kündigen; andernfalls gelten sie als akzeptiert.

17.2 Die gültige Fassung der AAB ist auf traxxbox.com veröffentlicht.

Art. 18 Schlussbestimmungen

18.1 Der Abonnementsvertrag und diese AAB bilden die gesamte Vereinbarung der Parteien und ersetzen alle früheren mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen zum selben Gegenstand.

18.2 Erweist sich eine Bestimmung als nichtig oder undurchführbar, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die betreffende Bestimmung wird durch eine gültige ersetzt, die ihrem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.

18.3 iTekk kann den Vertrag nach schriftlicher Information des Kunden auf eine Gesellschaft übertragen, welche das Traxxbox-Geschäft übernimmt.

Art. 19 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

19.1 Der Vertrag untersteht schweizerischem Recht unter Ausschluss des Wiener Übereinkommens über den internationalen Warenkauf. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Genf (Schweiz), vorbehalten bleibt der Weiterzug an das Bundesgericht.

iTekk Sàrl — Genf, Oktober 2026. Diese AAB ersetzen die allgemeinen Abonnementsbedingungen von MuzzicBox.